Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Wer zahlt?

Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Wer zahlt?

Kurz beantwortet: Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, hat unter Umständen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel eine Umschulung. Wer zahlt, hängt von Ihrer Situation ab: die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie in der Regel 15 Jahre Versicherungszeit haben oder eine Erwerbsminderungsrente droht; die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit; sonst meist die Agentur für Arbeit. Sie müssen nicht selbst herausfinden, wer zuständig ist. Der Antrag kann bei jedem dieser Träger gestellt werden. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und ihn sonst weiterleiten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Stelle die Umschulung zahlt, wie Sie den Antrag stellen, wovon Sie während der Umschulung leben und welche Rolle Bildungsträger vor Ort spielen.

Stand der Informationen: 9. Oktober 2026.

Wann spricht man von einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?

Rückenleiden bei Pflegekräften, Allergien im Friseurhandwerk, Gelenkprobleme im Bau oder psychische Belastungen nach Jahren im Schichtdienst: Manchmal lässt die Gesundheit die bisherige Arbeit nicht mehr zu. Dann kann eine Umschulung in einen Beruf helfen, der besser zur gesundheitlichen Situation passt, etwa in einen Büro- oder IT-Beruf.

Rechtlich gehört eine solche Umschulung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), auch berufliche Rehabilitation genannt. Sie unterscheidet sich von einer normalen Umschulung mit Bildungsgutschein vor allem darin, wer zuständig ist und welche Leistungen es zusätzlich gibt.

Wer zahlt? Die zuständigen Träger im Überblick

Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen laut § 6 SGB IX verschiedene Rehabilitationsträger in Frage. Die Krankenkasse gehört nicht dazu.

Träger Zuständig in der Regel, wenn …
Deutsche Rentenversicherung Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder ohne die Leistung beziehen müssten (§ 11 SGB VI)
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) die Einschränkung auf einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht
Agentur für Arbeit kein anderer Träger zuständig ist, etwa bei kürzerer Versicherungszeit. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet sie auch für Menschen, die Grundsicherungsgeld vom Jobcenter beziehen

Daneben gibt es weitere Träger, zum Beispiel für die soziale Entschädigung oder die Eingliederungshilfe. Für die meisten Erwerbstätigen sind aber die drei genannten entscheidend.

 

Wichtig: Sie können sich nicht „verlaufen“

Nach § 14 SGB IX muss der Träger, bei dem Sie den Antrag stellen, innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist. Ist er es nicht, leitet er den Antrag unverzüglich weiter. Danach gelten feste Fristen für die Entscheidung: in der Regel drei Wochen, wenn kein Gutachten nötig ist, und zwei Wochen nach Vorliegen eines Gutachtens.

So stellen Sie den Antrag

Bei der Deutschen Rentenversicherung

Laut Deutscher Rentenversicherung stellen Sie den Antrag online über den eService oder mit Formular. Dazu gehört in der Regel ein ärztlicher Befundbericht. Sie erhalten eine persönliche Reha-Beratung. Das kostenlose Servicetelefon erreichen Sie unter 0800 1000 4800.

Bei der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet eine Reha-Beratung und einen Online-Antrag an. Die Hotline erreichen Sie unter 0800 4 555500. Wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters sind, wenden Sie sich laut Bundesagentur für Arbeit zunächst an Ihre Ansprechperson dort.

Bei der Berufsgenossenschaft

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit begleiten Reha-Managerinnen und Reha-Manager der Unfallversicherung den Weg zurück in Arbeit, auch eine Umschulung. Informationen bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Tipps für den Antrag

  • Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bestätigen, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr ausüben können und welche möglich sind.
  • Überlegen Sie vorab, welcher neue Beruf zu Ihren Einschränkungen passt, und begründen Sie Ihren Wunsch.
  • Beantragen Sie Leistungen wie Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten vor Beginn der Maßnahme.
  • Nutzen Sie unabhängige Beratung, zum Beispiel die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Wovon lebe ich während der Umschulung?

Bei einer beruflichen Reha zahlen Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit in vielen Fällen Übergangsgeld. Laut § 66 SGB IX beträgt es 75 Prozent der Berechnungsgrundlage, wenn Sie mindestens ein Kind haben oder bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen, sonst 68 Prozent. Die Berechnungsgrundlage beträgt 80 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, erhält in der Regel weiter die Leistungen vom Jobcenter. Wer Arbeitslosengeld bezieht, sollte mit dem zuständigen Träger klären, welche Leistung während der Maßnahme gezahlt wird. Zusätzlich können Kosten für Lehrgang, Fahrten, Unterkunft und Kinderbetreuung übernommen werden.

Wo findet die Umschulung statt?

Eine berufliche Reha muss nicht immer in einem spezialisierten Zentrum stattfinden. Laut fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit haben allgemeine Leistungen Vorrang vor besonderen Leistungen. Einrichtungen wie Berufsförderungswerke kommen vor allem dann in Frage, wenn wegen Art oder Schwere der Einschränkung eine besondere Betreuung nötig ist.

Für viele Menschen ist deshalb eine reguläre, zugelassene Umschulung bei einem Bildungsträger in der Nähe möglich. Ob das in Ihrem Fall passt, entscheidet der Rehabilitationsträger. Sprechen Sie in der Reha-Beratung offen an, wenn Sie eine wohnortnahe Umschulung bevorzugen.

Umschulung in Duisburg bei RDUB

RDUB bietet in Duisburg-Hamborn Umschulungen mit IHK-Abschluss in IT- und kaufmännischen Berufen an, die oft mit körperlichen Einschränkungen gut vereinbar sind. Einige Berufe gibt es auch in Teilzeit, zum Beispiel Kaufmann/-frau für Büromanagement. Ob eine Umschulung bei RDUB von Ihrem Rehabilitationsträger gefördert werden kann, klären Sie mit Ihrer Reha-Beratung und mit RDUB.

Wer nach einer längeren Krankheit erst einmal wieder Tritt fassen möchte, findet bei RDUB außerdem Coaching-Angebote wie Stabilisierung oder Jobcoaching. Kostenlose Beratung: Telefon 0203 570 890 34, E-Mail [email protected].

Häufige Fragen zur Umschulung aus gesundheitlichen Gründen

Zahlt die Krankenkasse eine Umschulung?

Nein. Krankenkassen sind für medizinische Reha zuständig, nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie lange dauert eine Reha-Umschulung?

Laut Deutscher Rentenversicherung ist eine Vollzeit-Weiterbildung in der Regel auf zwei Jahre begrenzt. Längere Maßnahmen sind möglich, wenn das Ziel nur so erreicht werden kann.

Muss ich schwerbehindert sein?

Nein. Entscheidend ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Kann ich mir den Beruf aussuchen?

Ihre Wünsche werden berücksichtigt, wenn der Beruf zu Ihrer Gesundheit, Ihren Fähigkeiten und dem Arbeitsmarkt passt. Häufig gehört eine Eignungsabklärung dazu.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Unabhängige Beratungsstellen helfen dabei.

Fazit

Wenn die Gesundheit den bisherigen Beruf nicht mehr zulässt, ist eine Umschulung oft der beste Weg zurück in Arbeit. Wer zahlt, hängt von Versicherungszeit und Ursache ab: Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit. Stellen Sie den Antrag frühzeitig und lassen Sie sich beraten. Wenn eine wohnortnahe Umschulung in Duisburg für Sie in Frage kommt, informieren Sie sich bei RDUB über die Berufe und Modelle.

Quellen (abgerufen am 9. Oktober 2026): SGB IX §§ 6, 14, 66; SGB VI § 11; Deutsche Rentenversicherung – Berufliche Reha; Bundesagentur für Arbeit – Berufliche Rehabilitation und Fachliche Weisungen zu § 117 SGB III (Stand 03/2026); DGUV – Teilhabe am Arbeitsleben; Umschulungsübersicht von RDUB. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

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