Lernförderung über Bildung und Teilhabe: Kostenlose Nachhilfe in Duisburg beantragen

Lernförderung über Bildung und Teilhabe: Kostenlose Nachhilfe in Duisburg beantragen

Kurz beantwortet: Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können kostenlose Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bekommen. Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, deren Familien zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Lernförderung muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die wesentlichen Lernziele der Schule zu erreichen. Eine Versetzungsgefährdung ist nicht nötig. In Duisburg beantragen Sie die Lernförderung mit der Anlage 3, die die Schule bestätigt, beim Jobcenter oder bei der Stadt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch auf Lernförderung hat, wie der Antrag in Duisburg funktioniert, welche Kosten übernommen werden und worauf Sie bei der Wahl des Nachhilfeangebots achten sollten.

Stand der Informationen: 9. Oktober 2026.

Was ist Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus Familien mit wenig Geld gleiche Bildungschancen ermöglichen. Neben Schulbedarf, Klassenfahrten oder Mittagessen gehört dazu die außerschulische Lernförderung, also Nachhilfe. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 5 SGB II. Für andere Leistungen gelten entsprechende Regeln, zum Beispiel § 34 SGB XII bei Sozialhilfe und § 6b Bundeskindergeldgesetz bei Kinderzuschlag und Wohngeld.

Laut Gesetz wird Lernförderung übernommen, wenn sie die schulischen Angebote ergänzt, angemessen ist und geeignet sowie zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Ausdrücklich heißt es: Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es nicht an.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:

  • Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Typische Gründe für Lernförderung sind laut Antragsformular der Stadt Duisburg: gefährdete Lernziele oder ein gefährdeter Abschluss, Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche, eine längere Krankheit von mindestens sechs Wochen oder eine anstehende Nachprüfung.

So beantragen Sie Lernförderung in Duisburg

Lernförderung muss immer gesondert beantragt werden (§ 37 SGB II). Die übrigen BuT-Leistungen sind beim Jobcenter dagegen in der Regel schon im Grundantrag enthalten.

  1. Anbieter wählen: Eltern dürfen das Nachhilfeangebot frei wählen. Der Anbieter muss bei der Stadt Duisburg anerkannt oder registriert sein. Noch nicht registrierte Anbieter reichen eine Selbstauskunft ein.
  2. Formular ausfüllen: Laden Sie die Anlage 3 „Zusatzfragebogen zur außerschulischen Lernförderung“ der Stadt Duisburg herunter. Gefördert werden höchstens drei Fächer.
  3. Schule bestätigen lassen: Die Schule bestätigt auf Seite 2 den Notenstand, den Förderbedarf und die Erfolgsaussicht. Unterschreiben muss die Schulleitung oder die Fachlehrkraft, zusammen mit dem Schulstempel. Bei den Noten „sehr gut“, „gut“ oder „befriedigend“ ist eine schriftliche Begründung der Schule nötig.
  4. Antrag an die richtige Stelle schicken: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, reicht die Anlage 3 beim Jobcenter Duisburg ein. Alle anderen Familien, also bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen, schicken den Antrag an die Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe.
  5. Bescheid abwarten: Nach der Bewilligung rechnet der Anbieter direkt mit dem Jobcenter oder der Stadt ab. Sie selbst müssen nichts vorstrecken.

Die aktuelle Anschrift der städtischen BuT-Stelle laut Zuständigkeitsübersicht der Stadt Duisburg (Stand August 2026): Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe, Schifferstraße 98–100, 47059 Duisburg, E-Mail [email protected]. Alle Formulare und Informationen finden Sie auf der BuT-Seite der Stadt Duisburg.

Wie viel wird übernommen?

Laut FAQ der Stadt Duisburg zur Lernförderung (Stand Juli 2026) gelten in Duisburg Höchstsätze pro Stunde. Für Institute und qualifizierte Anbieter sind das 25 Euro im Einzelunterricht und 20 Euro im Gruppenunterricht. Für Einzelpersonen und ältere Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe geben, gelten niedrigere Sätze. Der empfohlene Umfang liegt laut Antragsformular bei höchstens drei Stunden pro Woche in der Grundschule und viereinhalb Stunden pro Woche in der Sekundarstufe.

Bezahlt werden nur Stunden, die Ihr Kind tatsächlich besucht hat. Nicht genutzte Stunden verfallen am Ende des Schuljahres.

Worauf sollten Sie bei der Nachhilfe achten?

  • Kleine Gruppen: In kleinen Gruppen bleibt genug Zeit für individuelle Fragen.
  • Qualifizierte Lehrkräfte: Fragen Sie nach der Erfahrung der Nachhilfelehrkräfte.
  • Abstimmung mit der Schule: Gute Nachhilfe orientiert sich an dem, was im Unterricht gerade dran ist, und bereitet gezielt auf Klassenarbeiten vor.
  • Regelmäßigkeit: Lernförderung wirkt am besten, wenn Ihr Kind regelmäßig und pünktlich teilnimmt.
  • Anerkennung bei der Stadt: Klären Sie vorab, ob der Anbieter bei der Stadt Duisburg registriert ist oder die Registrierung beantragt.

Lernförderung bei RDUB in Duisburg-Hamborn

Der Rheinische Dialog und Bildungsverein e.V. bietet laut eigener Website seit mehr als 15 Jahren Lernförderung für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse an:

  • Hauptfächer Mathematik, Deutsch und Englisch, bei Bedarf weitere Fächer
  • Kursgruppen mit höchstens vier bis fünf Schülerinnen und Schülern
  • auf Wunsch auch Einzelunterricht
  • individuelle Vorbereitung auf Klassenarbeiten
  • Hausaufgabenbetreuung für Nachhilfeteilnehmende dienstags und donnerstags von 16:30 bis 18:00 Uhr

Außerdem gibt es Kurse zur Vorbereitung auf die Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) und auf das Abitur. Ob das Angebot über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet werden kann und wie die Anmeldung läuft, klären Sie direkt bei RDUB in der Kantstraße 30, 47166 Duisburg, Telefon 0203 46 80 280.

Häufige Fragen zur Lernförderung über Bildung und Teilhabe

Muss mein Kind versetzungsgefährdet sein?

Nein. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass es auf eine Versetzungsgefährdung nicht ankommt. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Lernziele ohne Förderung nicht erreicht werden.

Bekommt mein Kind auch mit der Note „befriedigend“ Nachhilfe?

Das ist möglich, wenn die Schule schriftlich begründet, warum die Förderung trotzdem nötig ist, etwa weil ein Abschluss gefährdet ist.

Können wir den Nachhilfeanbieter selbst aussuchen?

Ja. Eine feste Anbieterliste gibt es in Duisburg nicht. Der Anbieter muss aber bei der Stadt anerkannt oder registriert sein.

Wie lange gilt die Bewilligung?

Die Bewilligung gilt in der Regel für das laufende Schuljahr bzw. den Bewilligungszeitraum Ihrer Leistung. Für das neue Schuljahr ist ein neuer Antrag nötig.

Wir bekommen keine Sozialleistungen, haben aber wenig Geld. Gibt es Hilfe?

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Beide Leistungen öffnen auch den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Fazit

Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht kostenlose Nachhilfe für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, auch ohne Versetzungsgefährdung. In Duisburg sind die wichtigsten Schritte die Anlage 3, die Bestätigung der Schule und der Antrag beim Jobcenter oder bei der Stadt. Wenn Sie Nachhilfe in kleinen Gruppen in Duisburg-Hamborn suchen, informieren Sie sich bei RDUB über die Lernförderung und die Abrechnung über BuT.

Quellen (abgerufen am 9. Oktober 2026): SGB II §§ 28, 37; SGB XII § 34; Bundeskindergeldgesetz § 6b; Stadt Duisburg – Bildung und Teilhabe, Zuständigkeiten (Stand 24.08.2026), Anlage 3 Lernförderung, FAQ Lernförderung (Stand 20.07.2026); Angebotsseiten Lernförderung von RDUB. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.

Diesen Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge