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Kantstraße 30, D-47166 Duisburg
Kursort Wesel: Rheinstr. 10,
46483 Wesel

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Stärkungspakt NRW

Um einen kostenlosen Lebensmittelgutschein oder ein Lebensmittelpaket zu beantragen, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Online-Formular. Telefonische Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir außerhalb des Formulars keine Anfragen per E-Mail entgegennehmen und keine persönlichen Nachfragen vor Ort beantworten können. Vielen Dank!

Beschreibung

Stärkungspakt NRW: Gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Lebensqualität

Der Rheinische Dialog und Bildungsverein e.V. setzt sich mit dem Projekt ‚Stärkungspakt NRW‘ für die Verbesserung der Lebensumstände bedürftiger Menschen in der Region ein. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen als gezielte Hilfe zur Selbsthilfe. Dieses Hilfsangebot gewährleistet eine Grundversorgung und bietet Unterstützung bei der Haushaltsplanung.

Anmeldung und Verfügbarkeit

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an unserem Programm begrenzt ist. Die Registrierung erfolgt an festgelegten Tagen, die wir über unsere Kanäle kommunizieren. Um keine Anmeldemöglichkeit zu verpassen, empfehlen wir, regelmäßig unsere Ankündigungen zu verfolgen.

Gemeinschaftsförderung in Duisburg

Uns liegt die Stärkung der Gemeinschaft im Duisburger Norden besonders am Herzen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, zusätzliche soziale Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, um das Wohlbefinden und die soziale Integration unserer bedürftigen Mitbürger zu fördern. Unser Engagement geht über die materielle Hilfe hinaus und zielt darauf ab, durch kleine, aber bedeutungsvolle Aktionen Freude und Gemeinschaftssinn zu verbreiten.

Mehr als nur materielle Hilfe

Unsere Initiative „Stärkungspakt NRW“ konzentriert sich darauf, das Leben der Menschen in vielfältiger Weise zu verbessern. Wir sind überzeugt, dass Wohlbefinden und soziale Teilhabe essenzielle Bestandteile einer gesunden Gemeinschaft sind. Unser Ziel ist es, durch ganzheitliche Unterstützung einen positiven und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu nehmen.

Ziele

Gleichberechtigung als Grundrecht

Mit der Umsetzung des „Stärkungspakt NRW“ tragen wir aktiv dazu bei, die Gleichberechtigung als ein grundlegendes Recht in unserer Gesellschaft für jede bedürftige Person zu fördern. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit und Egalität.

Gemeinsam für eine bessere Zukunft

Unser Ziel im Rheinischen Dialog und Bildungsverein e.V. ist es, bedürftigen Menschen ein besseres Wohlbefinden zu ermöglichen und ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen positive Veränderungen zu gestalten und so einen Beitrag zu einer hoffnungsvollen Zukunft für alle zu leisten.

Wer wird unterstützt?

Im Rahmen des „Stärkungspakt NRW“ qualifizieren sich folgende Personengruppen für Unterstützungsleistungen:

  • Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen
  • Ältere Menschen und Personen mit einer Erwerbsminderung, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII erhalten
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Bezieher von Wohngeld
  • Empfänger von BAföG

Zusätzlich unterstützen wir:

  • Geringverdiener, die keinen Anspruch auf diese Sozialleistungen haben* *Als Geringverdiener gelten Personen, deren Einkommen die folgenden Grenzen nicht überschreiten:
  • 1.300 € netto für Ein-Personen-Haushalte
  • 1.900 € netto für Zwei-Personen-Haushalte
  • 2.500 € netto für Drei-Personen-Haushalte
  • 3.200 € netto für Vier-Personen-Haushalte
  • 3.900 € netto für Fünf-Personen-Haushalte Für jede weitere Person im Haushalt wird ein zusätzlicher Betrag von 500 € netto angesetzt.

Alleinerziehende erhalten einen Zuschlag von 10% auf die jeweilige Einkommensgrenze.

Unterstützungsantrag für Leistungen aus dem Stärkungspakt NRW
Antragsteller(in)
Ehegatte/Lebenspartner im Haushalt
Angaben zum Leistungsbezug
Bitte belegen Sie Ihr Haushaltseinkommen durch den letzten Steuer- oder Rentenbescheid. Sofern bei Erwerbseinkommen kein Steuerbescheid vorliegt, kann alternativ eine Lohnbescheinigung vorgelegt werden.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben. Die Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung der für die Gewährung der Unterstützung erforderlichen Das im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hiermit erteilt
Wir behalten uns vor, die von Ihnen gemachten Angaben auch nach Auszahlung der entsprechenden bewilligten Unterstützung emeut zu überprüfen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Rückforderungen führen.

Alle Gutscheine sind leider bereits vergeben. Es ist keine Beantragung mehr möglich !!!

Durchführungszeitraum

14.11.2023 – 31.12.2023

Förderer

Ansprechpartner

RDUB e.V.