Integrationskurs in Duisburg: Ablauf, Kosten und Anmeldung 2026

Integrationskurs in Duisburg: Ablauf, Kosten und Anmeldung 2026

Kurz beantwortet: Ein Integrationskurs in Duisburg besteht in der Regel aus 600 Unterrichtseinheiten Deutsch und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Er endet mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und dem Test „Leben in Deutschland“. Wer teilnehmen darf, entscheidet nicht die Sprachschule, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörde oder das Jobcenter. Der Eigenanteil liegt bei 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit, viele Teilnehmende sind davon aber befreit. Der Rheinische Dialog und Bildungsverein e.V. (RDUB) ist ein vom BAMF zugelassener Integrationskursträger mit Standort in Duisburg-Hamborn.

Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie der Integrationskurs aufgebaut ist, wer einen Anspruch hat, was sich 2026 bei der Zulassung geändert hat, welche Kosten entstehen und wie die Anmeldung bei einem Kursträger in Duisburg funktioniert.

Stand der Informationen: 9. Oktober 2026. Die Regeln für Integrationskurse haben sich 2026 mehrfach geändert. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben des BAMF und Ihr persönlicher Bescheid.

Was ist ein Integrationskurs?

Der Integrationskurs ist das staatliche Grundangebot des Bundes für Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und Deutsch lernen möchten oder müssen. Er wird vom BAMF gesteuert und finanziert und von zugelassenen Kursträgern vor Ort durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind das Aufenthaltsgesetz (§§ 43 bis 44a AufenthG) und die Integrationskursverordnung (IntV).

Der Kurs verfolgt zwei Ziele: Die Teilnehmenden sollen Deutsch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen. Das ist das Niveau, auf dem man sich im Alltag und im Beruf selbstständig verständigen kann. Außerdem vermittelt der Kurs Grundwissen über Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und das Zusammenleben in Deutschland.

Integrationskurs, Berufssprachkurs, Sprachkurs: der Unterschied

Die Begriffe werden oft verwechselt. Der Integrationskurs ist der allgemeine Einstieg bis B1. Berufsbezogene Sprachkurse setzen meist darauf auf und bereiten gezielt auf die Sprache im Arbeitsleben vor. Freie Sprachkurse privater Anbieter folgen keinem staatlichen Curriculum und führen nicht automatisch zum „Zertifikat Integrationskurs“. Wer schon ein Sprachzertifikat besitzt und Deutsch für einen bestimmten Beruf braucht, findet bei RDUB zusätzlich das Berufssprachtraining in Duisburg.

Aufbau: Wie lange dauert ein Integrationskurs?

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten. Laut BAMF gliedert er sich so:

  • Sprachkurs (600 UE): sechs Module mit je 100 UE, aufgeteilt in Basissprachkurs (300 UE) und Aufbausprachkurs (300 UE)
  • Orientierungskurs (100 UE): Themen sind unter anderem Demokratie, Grundrechte, Geschichte, Religionsvielfalt und Gleichberechtigung

Wie lange das im Kalender dauert, hängt von der Unterrichtszeit pro Woche ab. Ein Vollzeitkurs mit täglichem Unterricht ist deutlich schneller abgeschlossen als ein Abendkurs. RDUB bietet Integrationskurse zu drei Tageszeiten an: morgens (08:30 bis 11:45 Uhr), mittags (12:00 bis 15:15 Uhr) und abends (17:00 bis 20:15 Uhr). Die aktuellen Startermine erfahren Sie direkt beim Träger.

Besondere Kursarten

Für Menschen mit besonderem Förderbedarf gibt es spezielle Integrationskurse. Nach § 13 IntV können diese Kurse bis zu 900 UE Sprachunterricht und 100 UE Orientierungskurs umfassen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Alphabetisierungskurse für Menschen, die nicht oder kaum lesen und schreiben können
  • Zweitschriftlernerkurse für Menschen, die ein anderes Schriftsystem beherrschen, aber das lateinische Alphabet erst lernen
  • Frauenintegrationskurse, die auf die Lebenssituation von Frauen, oft mit Kindern, zugeschnitten sind
  • Eltern- und Jugendintegrationskurse

Daneben gibt es den Intensivkurs mit 400 UE Sprachunterricht und 100 UE Orientierung für schnell Lernende. Welche Kursart passt, ergibt sich aus dem Einstufungstest beim Kursträger.

Bei RDUB in Duisburg werden laut Kursübersicht Integrationskurse folgende Formate angeboten: allgemeine Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Frauenintegrationskurse, Orientierungskurse und Wiederholerkurse. Bei Bedarf kann eine Kinderbetreuung für Kinder von 18 Monaten bis 6 Jahren ermöglicht werden. Fragen Sie nach, ob für Ihren Kurs aktuell Plätze in der Betreuung frei sind.

Was passiert, wenn man B1 nicht erreicht?

Wer alle Stunden besucht und im DTZ das Niveau B1 nicht erreicht, kann einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten wiederholen (§ 13 IntV). Diese Wiederholung muss beim BAMF beantragt werden. Wer darüber hinaus weitere Module besuchen möchte, trägt die Kosten in der Regel selbst.

Wer darf oder muss einen Integrationskurs besuchen?

Die wichtigste Frage zuerst: Ob Sie teilnehmen dürfen, entscheidet eine Behörde, nicht die Sprachschule. Das Gesetz unterscheidet drei Wege in den Kurs.

Weg in den Kurs Wer ist gemeint? Wer entscheidet?
Anspruch Neu Zugewanderte mit bestimmten Aufenthaltstiteln, zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen (§ 44 Abs. 1 AufenthG) Ausländerbehörde stellt bei der Erteilung des Titels eine Berechtigung aus
Verpflichtung Zum Beispiel Menschen, die sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen können, oder Leistungsbeziehende im Jobcenter (§ 44a AufenthG) Ausländerbehörde oder Jobcenter
Zulassung auf Antrag Menschen ohne Anspruch, etwa EU-Bürgerinnen und -Bürger, länger hier lebende Zugewanderte oder Deutsche ohne ausreichende Deutschkenntnisse (§ 44 Abs. 4 AufenthG) BAMF, nur im Rahmen freier Plätze und verfügbarer Mittel

Wer berechtigt oder verpflichtet ist, sollte sich zeitnah anmelden: Die Teilnahmeberechtigung verfällt in der Regel, wenn der Kurs nicht innerhalb eines Jahres begonnen wird. Wer verpflichtet wurde und ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, muss mit Nachteilen rechnen, zum Beispiel mit Leistungskürzungen.

Was hat sich 2026 bei der Zulassung geändert?

Für Menschen ohne Anspruch hat sich 2026 viel verändert. Im Februar 2026 hat das BAMF wegen fehlender Haushaltsmittel vorübergehend keine neuen Zulassungen auf Antrag (§ 44 Abs. 4 AufenthG) mehr erteilt. Seit dem 1. August 2026 gilt eine geänderte Integrationskursverordnung. Zulassungen sind wieder möglich, allerdings nur, soweit Haushaltsmittel und Kursplätze vorhanden sind. Laut BAMF werden dabei vorrangig berücksichtigt:

  • Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz, vor allem Geflüchtete aus der Ukraine)
  • Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen ohne ausreichende Deutschkenntnisse für Arbeit oder Ausbildung. Bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern gilt das vor allem für Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zum Beispiel weil sie Arbeitslosengeld beziehen

Anträge auf Zulassung werden online gestellt und nach Eingang bearbeitet. Asylbewerbende und Geduldete können grundsätzlich weiterhin zugelassen werden, gehören aber nicht zu den Vorranggruppen.

Für Sie bedeutet das: Wer keinen Anspruch hat, sollte den Antrag vollständig und möglichst früh stellen und bei der Planung einrechnen, dass eine Zulassung derzeit nicht garantiert ist. Wer eine Verpflichtung vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde erhalten hat, war von dem Zulassungsstopp nicht betroffen.

Was kostet ein Integrationskurs?

Der Bund trägt den größten Teil der Kosten. Teilnehmende zahlen einen Kostenbeitrag von 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Für einen allgemeinen Kurs mit 700 UE sind das 1.603 Euro. Wer vor dem 1. August 2022 erstmals zugelassen wurde, zahlt 2,20 Euro pro UE. Der Beitrag wird modulweise, also jeweils für 100 UE, an den Kursträger gezahlt.

Wer ist von den Kosten befreit?

Nach § 9 Abs. 2 IntV wird man auf Antrag von dem Kostenbeitrag befreit, wenn man zum Beispiel:

  • Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht
  • Arbeitslosengeld bezieht
  • als beschäftigte Person nur ein geringes Bruttoeinkommen hat (die genaue Grenze hängt von der Beitragsbemessungsgrenze und der Zahl der Kinder ab)
  • sich in einer besonderen Härte befindet

Die Befreiung muss beantragt werden, am besten zusammen mit dem Antrag auf Teilnahme. Für viele Teilnehmende in Duisburg ist der Kurs deshalb kostenfrei.

Rückerstattung bei schnellem Erfolg

Wer den Kostenbeitrag selbst bezahlt hat, kann die Hälfte zurückbekommen. Dafür muss der Kurs innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Teilnahmeberechtigung erfolgreich abgeschlossen werden (bei Spezialkursen nach § 13 IntV drei Jahre). Grundlage ist § 9 Abs. 6 IntV.

Fahrtkosten

Wer vom Kostenbeitrag befreit ist und mindestens fünf Kilometer vom Kursort entfernt wohnt, kann einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss beantragen (§ 4a IntV). Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Moduls gestellt werden.

Abschlussprüfungen: DTZ und „Leben in Deutschland“

Am Ende des Integrationskurses stehen zwei Prüfungen.

Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

Der DTZ prüft Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Er besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Als Ergebnis erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen im Gesamtergebnis Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder A2 bescheinigt.

Test „Leben in Deutschland“

Nach dem Orientierungskurs folgt der Test „Leben in Deutschland“ mit 33 Fragen. Laut BAMF ist der Orientierungskurs bestanden, wenn mindestens 15 von 33 Fragen richtig beantwortet wurden. Mit mindestens 17 richtigen Antworten weisen Sie zugleich die Kenntnisse nach, die für eine Einbürgerung verlangt werden.

Was bedeutet „erfolgreich teilgenommen“?

Erfolgreich ist der Integrationskurs, wenn Sie im DTZ das Niveau B1 erreichen und den Test „Leben in Deutschland“ bestehen (§ 17 IntV). Dann erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.

Warum sich der Abschluss lohnt

Das Zertifikat ist mehr als ein Sprachnachweis. Es kann bei wichtigen Schritten helfen:

  • Niederlassungserlaubnis: Der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses gilt als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (§ 9 Abs. 2 AufenthG).
  • Einbürgerung: Für die Einbürgerung werden unter anderem Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verlangt (§ 10 StAG). Seit dem 30. Oktober 2025 ist die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft. Es gilt wieder eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren.
  • Arbeit und Ausbildung: Viele Arbeitgeber, Weiterbildungen und Umschulungen setzen B1 voraus. Mit dem Zertifikat stehen Ihnen weiterführende Angebote offen, etwa berufsbezogene Deutschkurse oder eine Umschulung mit IHK-Abschluss.

Anmeldung in Duisburg: So gehen Sie vor

Der Weg in den Kurs folgt immer dem gleichen Ablauf:

  1. Berechtigung klären: Prüfen Sie, ob Sie von der Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein oder vom Jobcenter eine Verpflichtung erhalten haben. Wenn nicht, stellen Sie beim BAMF einen Antrag auf Zulassung.
  2. Kostenbefreiung beantragen: Wenn Sie Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld oder ähnliche Leistungen erhalten, legen Sie den Bescheid vor.
  3. Kursträger wählen: Suchen Sie einen zugelassenen Träger in Ihrer Nähe. Das BAMF bietet dafür eine Online-Kurssuche an.
  4. Einstufungstest machen: Beim Kursträger wird Ihr Sprachstand getestet. Danach wissen Sie, in welchem Modul und welcher Kursart Sie starten.
  5. Kurs beginnen: Bringen Sie Berechtigungsschein, Ausweisdokument und gegebenenfalls den Leistungsbescheid zur Anmeldung mit.

Integrationskurs bei RDUB in Duisburg-Hamborn

Der Rheinische Dialog und Bildungsverein e.V. arbeitet seit mehreren Jahren als vom BAMF zugelassener Integrationskursträger in Duisburg. Ansprechpartner für Integrationskurse in Hamborn erreichen Sie telefonisch unter 0203 48 14 503. RDUB hat außerdem einen Kursort in Wesel (Rheinstraße 10, 46483 Wesel) mit eigenen Ansprechpartnern. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Integrationskurse bei RDUB oder unter Kontakt.

Wer bereits einen Berechtigungsschein hat, kann direkt einen Termin für den Einstufungstest vereinbaren. Wer noch unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann sich vorab beraten lassen.

Häufige Fragen zum Integrationskurs in Duisburg

Kann ich einen Integrationskurs ohne Berechtigungsschein besuchen?

Nein. Ohne Berechtigung, Verpflichtung oder Zulassung durch das BAMF ist keine staatlich geförderte Teilnahme möglich. Wer keinen Anspruch hat, kann einen Antrag auf Zulassung stellen. Seit August 2026 wird er nur im Rahmen freier Plätze und vorrangig für bestimmte Gruppen bewilligt.

Kann ich als EU-Bürgerin oder EU-Bürger teilnehmen?

EU-Bürgerinnen und -Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch, können aber auf Antrag zugelassen werden. Seit dem 1. August 2026 werden vorrangig diejenigen berücksichtigt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Wie lange ist der Berechtigungsschein gültig?

In der Regel ein Jahr. Wer den Kurs in dieser Zeit nicht beginnt, verliert die Berechtigung und muss sie neu beantragen.

Ist der Integrationskurs kostenlos?

Für Beziehende von Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist er nach Befreiung kostenfrei. Alle anderen zahlen 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Bei erfolgreichem Abschluss innerhalb von zwei Jahren kann die Hälfte erstattet werden.

Gibt es bei RDUB Kinderbetreuung während des Kurses?

Laut RDUB kann bei Bedarf eine Betreuung für Kinder zwischen 18 Monaten und 6 Jahren ermöglicht werden. Ob aktuell Plätze frei sind, klären Sie am besten direkt bei der Anmeldung.

Was kommt nach dem Integrationskurs?

Mit B1 stehen viele Wege offen: berufsbezogene Deutschkurse, die Vorbereitung auf weitere Sprachprüfungen wie die telc-Prüfungsvorbereitung, eine Weiterbildung oder eine Umschulung. Bei der beruflichen Orientierung unterstützt RDUB mit Angeboten aus dem Bereich Coaching und Förderung.

Fazit

Der Integrationskurs ist für Zugewanderte in Duisburg der wichtigste Einstieg in die deutsche Sprache und eine Voraussetzung für viele weitere Schritte, von der Niederlassungserlaubnis bis zur beruflichen Qualifizierung. Entscheidend ist, zuerst die Berechtigung zu klären. Seit 2026 ist eine Zulassung auf Antrag nicht mehr selbstverständlich, deshalb lohnt es sich, früh zu handeln und den Antrag vollständig einzureichen. Wenn Sie einen Berechtigungsschein haben oder Fragen zur Teilnahme klären möchten, nehmen Sie Kontakt zum Integrationskursteam von RDUB auf.

Quellen (abgerufen am 9. Oktober 2026): Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Inhalt und Ablauf, Abschlussprüfung, Teilnahme und Kosten für EU-Bürger; Integrationskursverordnung §§ 4a, 9, 13, 17; Aufenthaltsgesetz §§ 9, 44, 44a; Staatsangehörigkeitsgesetz § 10. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

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